WEISSER SCHWEIZER SCHÄFERHUND
Berger Blanc Suisse / White Swiss Shepherd Dog / Cane da Pastore Svizzero Bianco / Zwitserse Witte Herdershond
VERWENDUNG:
Familien- und Begleithund
KLASSIFIKATION F.C.I.:
Gruppe 1 Hütehunde und Treibhunde, ausgenommen Schweizer Sennenhunde.
Sektion 1 Schäferhunde
Ohne Arbeitsprüfung.
KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS:
In den USA und Kanada konnten sich Weisse Schäferhunde allmählich zu einer eigenständigen Rasse entwickeln. Anfangs der 70-er Jahre wurden die ersten Tiere in die Schweiz importiert. Der amerikanische Rüde „Lobo“, geboren am 05. März 1966, kann als Stammvater der Rasse in der Schweiz angesehen werden. Aus Verbindungen mit diesem in der Schweiz registrierten Rüden sowie weiteren Importhunden aus den USA und Kanada wurden die Weissen Schäferhunde allmählich über ganz Europa verbreitet, wo sie heute, über Generationen rein gezüchtet, in grosser Zahl leben. Deshalb werden diese Hunde seit Juni 1991 in der Schweiz als neue Rasse im Anhang des Schweizerischen Hundestammbuches (SHSB) geführt.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD:
Kräftiger, gut bemuskelter, mittelgrosser, stehohriger, stockhaariger oder langstockhaariger weisser Schäferhund von gestrecktem Format, mittelschwerem Knochenbau und eleganten, harmonischen Körperumrissen.
WICHTIGE PROPORTIONEN:
Mässig langes Rechteckformat. Verhältnis Rumpflänge (von der Bugspitze zum Sitzbeinhöcker gemessen) zu Widerristhöhe - 12 : l0.
Die Distanz vom Stop bis zum Nasenschwamm ist geringfügig grösser als die vom Stop bis zum Hinterhaupthöcker.
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN):
Lebhaftes und ausgeglichenes Temperament, bewegungsfreudig, aufmerksam mit guter Führigkeit. Von überwiegend freundlicher, aber unaufdringlicher Kontaktbereitschaft. Hohe soziale Kompetenz und Bindungsbereitschaft. Niemals ängstlich oder inadäquat aggressiv. Ein freudiger und gelehriger Arbeits- und Sporthund mit Potenzial fűr vielseitige Ausbildungen. Hohe soziale Kompetenz und Anpassungsfähigkeit lassen eine ausgezeichnete Integration in das soziale Umfeld zu.
KOPF / OBERKOPF:
Kräftig, trocken und fein modelliert, zum Körper passend. Von oben und von der Seite gesehen keilförmig. Die oberen Begrenzungslinien von Schädel und Fang sind parallel.
Schädel: Nur wenig gewölbt, angedeutete Mittelfurche.
Stop: Geringfügig ausgeprägt, aber deutlich erkennbar.
GESICHTSSCHÄDEL:
Nasenschwamm: Mittelgross; schwarzes Pigment erwünscht, Wechselnase und aufgehellter Nasenschwamm zulässig.
Fang: Kräftig und im Verhältnis zum Schädel mässig lang; Nasenrücken und untere Fanglinie gerade, zur Nase hin leicht zusammenlaufend.
Lefzen: Trocken, gut anliegend, möglichst vollständig schwarz.
Kiefer/Zähne: Kräftiges und vollständiges Scherengebiss, wobei die Zähne senkrecht im Kiefer stehen sollen.
Augen: Mittelgross, mandelförmig, leicht schräg eingesetzt; Farbe braun bis dunkelbraun; Lider gut anliegend; schwarze Lidränder erwünscht.
Ohren: Hoch angesetzte, gut aufrecht getragene, parallel nach vorn gerichtete grosse Stehohren in Form eines länglichen, oben leicht abgerundeten Dreiecks.
HALS:
Mittellang, gut bemuskelt und harmonisch auf den Körper aufgesetzt; keine Wammenbildung; die elegant geschwungene Nackenlinie verläuft ohne Unterbrechung vom mässig hoch getragenen Kopf bis zum Widerrist.
KÖRPER:
Obere Profillinie : Kräftig, muskulös, mittellang.
Widerrist: Betont.
Rücken: Horizontal, fest.
Lenden: Stark bemuskelt.
Kruppe: Lang und von mittlerer Breite, zum Rutenansatz sanft abfallend.
Brust: Nicht zu breit, tief, (ca. halbe Widerristhöhe), bis zu den Ellenbogen reichend; ovaler, weit nach hinten reichender Brustkorb, deutliche Vorbrust.
Untere Profillinie und Bauch: Straffe, schlanke Flankenpartie; Bauchlinie leicht aufgezogen.
RUTE:
Rundum buschig behaarte Säbelrute, die sich zur Spitze hin verjüngt; eher tief angesetzt, mindestens bis zum Sprunggelenk reichend; in Ruhe hängend oder im unteren Drittel leicht aufgebogen; in der Bewegung höher, aber nie über der Rückenlinie getragen.
GLIEDMASSEN:
VORDERHAND:
Allgemeines: Kräftig, sehnig, mittelschwer. Von vorne gesehen gerade; nur mässig breiter Stand; von der Seite gesehen gut gewinkelt.
Schultern: Langes und gut schräg gestelltes Schulterblatt; gute Winkelung; ganze Schulterpartie stark bemuskelt.
Oberarm: Von genügender Länge, stark bemuskelt.
Ellenbogen: Gut anliegend.
Unterarm: Lang, gerade, sehnig.
Vordermittelfuss: Fest und nur wenig schräg gestellt.
Vorderpfoten: Oval; Zehen dicht aneinanderliegend und gut gewőlbt; geste, widerstandsfähige, schwarze Ballen; dunkle Krallen erwünscht.
HINTERHAND:
Allgemeines: Kräftig, sehnig, mittelschwer. Von hinten gesehen gerade und parallel, nicht zu breit stehend; von der Seite gesehen gut gewinkelt.
Oberschenkel: Mittellang, mit starker Bemuskelung.
Knie : Ausreichend gewinkelt.
Unterschenkel: Mittellang, schräg, mit festen Knochen und gut bemuskelt.
Sprunggelenk: Kräftig, gut gewinkelt.
Hintermittelfuss: Mittellang, gerade, sehnig.
Hinterpfoten: Oval, etwas länger als Vorderpfoten; Zehen dicht aneinanderliegend und gut gewölbt; feste, widerstandsfähige, schwarze Ballen; dunkle Krallen erwünscht.
GANGWERK:
Rhythmischer Bewegungsablauf, gleichmässig zügig und ausdauernd; weit ausgreifender Vortritt und kraftvoller Schub; im Trab raumgreifend und leichtfüssig.
HAUT:
Ohne Falten, dunkel pigmentiert.
HAARKLEID:
Mittellanges Haar: Dicht, gut anliegendes Stockhaar; reichliche Unterwolle überdeckt von kräftigen, geraden Grannen; Fang, Gesicht, Ohren und Vorderseite der Läufe sind kürzer behaart; am Nacken und an der Rückseite der Läufe etwas länger. Leicht gewelltes, hartes Haar zulässig.
Langes Haar: Dicht, gut anliegendes Stockhaar, reichliche Unterwolle überdeckt von kräftigen, geraden Grannen; Fang, Gesicht, Ohren und Vorderseite der Läufe sind kürzer behaart; am Hals formt das lange Haar eine deutliche Mähne, an der Rückseite der Läufe einen längeren Behang und das Haar an der Rute ist buschig. Leicht gewelltes, hartes Haar zulässig.
Farbe: Weiss.
GRÖSSE UND GEWICHT:
Typvolle Hunde dürfen wegen leichter Unter- oder Übergrősse nicht ausgeschlossen werden.
Widerristhöhe:
Rüden 58 - 66 cm
Hündinnen 53 - 61 cm
Gewicht:
Rüden ca. 30 – 40 kg
Hündinnen ca. 25 – 35 kg.
FEHLER:
Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten ist als Fehler anzusehen, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist, und seine Fähigkeit, die verlangte rassetypische Arbeit zu erbringen.
Schwache Wildfärbung (schwache gelbliche oder lohfarbene Schattierung) an Ohrenspitzen; Rücken und Oberseite der Rute.
Fleckige Pigmentverluste an Nasenschwamm, Lefzen und/oder Lidrändern.
Afterkrallen. Ausser in Ländern, in welchen die Entfernung der Afterkrallen gesetzlich verboten ist.
SCHWERE FEHLER:
Plumpe Erscheinung, zu kurzes Gebäude (quadratisches Format) .
Mangelndes Geschlechtsgepräge.
Fehlen von mehr als zwei PM1. Die M3 werden nicht berücksichtigt.
Hängeohren, Kippohren, Knickohren.
Stark abfallende Rückenlinie.
Ringelrute, Knickrute, Hakenrute, Rute über dem Rücken getragen
Weiches, seidiges Deckhaar; wollig, lockig, nicht am Körper anliegend; ausgesprochenes Langhaar ohne Unterwolle.
Deutliche Wildfärbung (deutliche, gelbliche oder lohfarbene Verfärbung) an Ohrspitzen, Rücken und Oberseite der Rute.
DISQUALIFIZIERENDE FEHLER:
Aggressive oder űbermässig ängstliche Hunde.
Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen műssen disqualifiziert werden.
Ängstlichkeit, hochgradige Schreckhaftigkeit, Angstaggressivität, inadäquate Aggression, lethargisches Verhalten.
Ein Auge oder beide Augen blau, hervortretendes Auge.
Entropium, Ektropium.
Vor- und Rückbiss, Kreuzbiss.
Völliger Pigmentverlust an Nasenschwamm, Lefzen und/oder Lidrändern.
Völliger Pigmentverlust an Haut und Ballen.
Albinismus.
N.B.:
Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
ÜBERSETZUNG: Gesellschaft Weisse Schäferhunde Schweiz, Uwe H.Fischer und Dr. J.-M. Paschoud, ergänzt und űberarbeitet
Christina Bailey / Offizielle Originalsprache: (FR).
URSPRUNG: Schweiz.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN OFFIZIELLEN STANDARDS: 04. 07. 2011.